Option-in-Modell
Bei diesem Rechtsprinzip wird Spam-Werbung als grundsätzlich unzulässig angesehen. Ausnahme: der Empfänger hat zuvor sein Einverständnis erteilt oder aber er unterhält eine laufende Geschäftsbeziehung zum Absender. Dieses Verfahren ist in Deutschland rechtsverbindlich. Im Gegensatz dazu steht das Option-out-Modell .
 


Und in folgenden Einträgen kommt dieser Begriff auch noch vor:
 
Option-out-Modell
Nach diesem Rechtsprinzip ist Werbung via E-Mail grundsätzlich erlaubt. Der Versender muss allerdings die Robinson-Listen beachten, in die sich jeder Internetnutzer eintragen kann, der sich vor Spam schützen will. Einige Staaten schreiben in ihren gesetzlichen Bestimmungen aber das schärfere Option-in-Modell vor.
 


 
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